Allgemeine Geschäftsbedingungen der Caritas-Akademie


Stand: 18.07.2023

Die Caritas-Akademie der Diözese Graz-Seckau,

Grabenstraße 39, 8010 Graz,
Tel: 0043-(0)316-8015-0,
Fax: 0043-(0)316-8015-480,
Mail: akademie@caritas-steiermark.at,

ist ein Unternehmen der Caritas Steiermark mit dem Zweck, Lehrgänge, Kurse, Seminare und Veranstaltungen zur Weiterbildung, Qualifikation und Informationsverbreitung umzusetzen. Die Angebote der Caritas-Akademie sind für alle Interessierten offen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich für Lehrgänge, Kurse, Seminare und Maßnahmen (im Folgenden als „Veranstaltungen“ bezeichnet) der Caritas-Akademie. Der Inhalt der AGB kann von der Caritas-Akademie geändert werden. Änderungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Die AGB werden vom Kunden in vollem Umfang akzeptiert.

Wie kann ich mich anmelden?

Für unsere Veranstaltungen ist eine Anmeldung notwendig. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (zB per Email) und mittels Anmeldeformular. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie in den Informationen der jeweiligen Veranstaltung und hier auf der Homepage der Caritas-Akademie: https://www.caritasakademie.at

Nach jeder Anmeldung versenden wir per Email eine Bestätigung, dass die Anmeldung bei uns eingelangt ist.

Sofern zur Teilnahme an Veranstaltungen bestimmte inhaltliche Voraussetzungen verlangt werden (Qualifikation, Erfahrung, …), sind bei der Anmeldung dementsprechende Angaben bzw. Nachweise zu erbringen. In diesen Fällen stellen wir auch eigens Anmeldeformulare auf unserer Internet-Seite bzw. auf Anfrage zur Verfügung.

Anmeldungen haben bis zu zwei Wochen vor Kursbeginn bzw. spätestens am Tag der Anmeldefrist der ÖIF-Prüfungstermine bei der Caritas-Akademie einzugehen.

Sollte ein Veranstaltungsbeginn verschoben werden, gilt der*die Teilnehmer*in als für zu diesem Termin angemeldet. Eine gesonderte Anmeldung hat nicht zu erfolgen.

Was passiert nach der Anmeldung?

Unsere Veranstaltungen haben eine begrenzte Teilnehmer*innenzahl. Diese maximale Teilnehmer*innenzahl ist in den jeweiligen Informationsmaterialien vermerkt. Ihre Anmeldung wird grundsätzlich nach dem Datum des Einlangens bzw. nach den geltenden inhaltlichen Kriterien berücksichtigt.

Falls eine Veranstaltung überbucht ist, informieren wir Sie umgehend per Email und setzen Sie auf die Warteliste.

Gibt es eine Kursgebühr?

Die Veranstaltungsgebühren können dem jeweils gültigen Kursprogramm, der Homepage der Caritas-Akademie bzw. den ausgegebenen Unterlagen entnommen werden. Nach Versenden des Bestätigungsemails und vor Kursbeginn erhalten Sie von uns eine Rechnung über die von Ihnen zu entrichtende Gebühr. Die Rechnung gilt gleichzeitig als Bestätigung, dass wir Ihnen einen Platz in der Veranstaltung zusichern können – es wird in diesen Fällen keine gesonderte Bestätigung verschickt. Eine Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ist nur möglich, wenn die ausgewiesenen Gebühren zeitgerecht am genannten Konto bei der Steiermärkische Bank und Sparkassen AG eingegangen sind:

Caritas-Akademie (UID: ATU66573914, DVR: 29874)
IBAN: AT05 2081 5000 0480 7657
BIC: STSPAT2G , BLZ 20815

Die Veranstaltungsgebühren der Caritas-Akademie sind nach § 6 Abs.1 Ziff. 12 UStG umsatzsteuerbefreit.
Kopien für Handouts, Fallbeschreibungen etc. sind in den Veranstaltungsgebühren enthalten. Das Kursbuch ist nicht inbegriffen.

Kann ich mich auch wieder abmelden?

Veranstaltungen der Caritas-Akademie werden ein Jahr oder länger im Voraus geplant; Anmeldungen werden Monate im Voraus angenommen – Änderungen sind immer möglich.

Teilnehmer*innen können sich jederzeit von einer Veranstaltung der Caritas-Akademie abmelden. Bis zu 15 Werktage vor Veranstaltungsbeginn entstehen Ihnen durch eine Abmeldung keine Kosten – bezahlte Gebühren werden rückerstattet.

Bei Abmeldungen von einer Veranstaltung, die nach dem fünfzehnten Werktag, jedoch spätestens am sechsten Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 25% der Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Bei Abmeldungen, die nach dem sechsten Werktag vor Veranstaltungsbeginn einlangen, werden 50% der Veranstaltungsgebühr in Rechnung gestellt. Im Falle einer Nichtteilnahme, Abmeldung am Tag des Veranstaltungsbeginns bzw. beim Abbruch der Teilnahme einer bereits begonnenen Veranstaltung werden keine Kosten rückerstattet und die Teilnahmegebühr zu 100% in Rechnung gestellt. Bei Nominierung eines*r Ersatzteilnehmers*in wird die Veranstaltungsgebühr bis zur Zahlung der Gebühr durch den*die Ersatzteilnehmer*in nicht fällig. Langt die Zahlung bei der Caritas-Akademie ein, so entfällt diese für den*die ursprüngliche*n Teilnehmer*in. Der*die ursprünglich angemeldete Teilnehmer*in bleibt jedoch für die Veranstaltungsgebühr haftbar.

Was passiert, wenn Veranstaltungen verändert, abgesagt oder verschoben werden?

Eine Änderung, Verschiebung oder Absage einer Veranstaltung kann wegen zu geringer Teilnehmer*innenzahl oder anderen wichtigen Gründen notwendig werden. Wichtige Gründe liegen vor allem dann vor, wenn Vortragende bzw. Referenten*innen verhindert sind, der gebuchte Veranstaltungsort absagt wird oder höhere Gewalt und sonstige unvorhergesehene Ereignisse eintreten.

Wenn wir zu wenige Anmeldungen haben, müssen wir Veranstaltungen auch absagen. Eine Absage wegen zu geringer Teilnehmer*innenzahl ist bis zu 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn möglich.

Über Änderungen, Verschiebungen oder Absagen von Veranstaltungen werden Teilnehmer*innen bei Bekanntwerden per Email verständigt.

Werden Veranstaltungen abgesagt, erhalten die Teilnehmer*innen die einbezahlten Veranstaltungsgebühren zurück. Im Falle einer Verschiebung können Teilnehmer*innen die Veranstaltung zum neuen Termin besuchen oder – auf Verlangen – die Veranstaltungsgebühren zurückerhalten. Bei Absagen und Verschiebungen ist der Ersatz von Kosten ausgeschlossen, die über die Veranstaltungsgebühren hinausgehen (z.B. Anreise, Übernachtung, Verdienstentgang, …).

Inhalte, Referent*innen und Veranstaltungsorte können aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig geändert werden. Daraus entsteht kein Recht auf Rückerstattung der Veranstaltungsgebühren.

Die Caritas-Akademie behält sich das Recht vor, Teilnehmer*innen von der (weiteren) Teilnahme an Veranstaltungen auszuschließen, wenn ein wichtiger Grund dafür vorliegt. Wichtige Gründe für einen Ausschluss sind insbesondere mutwillige und nachhaltige Störung der Veranstaltung durch den*die Teilnehmer*in trotz Ermahnung oder die Gefahr einer Schädigung des Ansehens der Caritas-Akademie durch den*die Teilnehmer*innen. Ein Kostenersatz oder eine Rückerstattung der Veranstaltungsgebühr ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Erfolgreiche Abschlüsse und Praktika

Teilnehmer*innen unserer Veranstaltungen haben einen Anspruch auf eine Teilnahmebestätigung, wenn mind. 80% der Präsenzzeit der Veranstaltung besucht wurde.

Bei Veranstaltungen, für die Zeugnisse oder sonstige Abschlusszertifikate vorgesehen sind, gelten die jeweiligen inhaltlichen Voraussetzungen für einen positiven Abschluss (Prüfungen, Praktika oder schriftliche Arbeiten). In diesen Fällen geben wir alle Anforderungen vor Veranstaltungsbeginn in Form eines Curriculum bekannt.

Wir stellen Teilnahmebestätigungen höchstens 3 Jahre rückwirkend aus, bei Zeugnissen und sonstigen Zertifikaten gelten 7 Jahre. Bei gesetzlich geregelten Abschlüssen gelten die jeweiligen im Gesetz bestimmten Regelungen.

Rechtliche Grundlagen bzw. geltende Anforderungs- und Qualifikationsprofile können verändert werden, ohne dass die Caritas-Akademie darauf Einfluss hat. Die Caritas-Akademie übernimmt über die Dauer und Gültigkeit ausgestellter Zeugnisse und sonstiger Zertifikate keine Haftung.

Wenn Teilnehmer*innen von Veranstaltungen der Caritas-Akademie ein Praktikum absolvieren müssen, stellen wir Adress- und Kontaktlisten zur Verfügung. Eine Praktikumszusage kann nur von der jeweiligen Praktikumsstelle, nie von der Caritas-Akademie erfolgen. Die Organisation der geeigneten Praktikumsplätze ist Angelegenheit der Teilnehmer*innen.

Von der Caritas-Akademie ist nicht vorgesehen ist, dass die Tätigkeiten während eines Praktikums entlohnt werden.

Haftung

Haftung der Caritas-Akademie für die Leistungen der Teilnehmer*innen während des im Curriculum vorgeschriebenen Praktikums:

Für Schadenersatzverpflichtungen, welche aus der Tätigkeit des*der Praktikant*in resultieren, ist von Seiten der Caritas das Haftpflichtrisiko ausschließlich für Personen- und Sachschäden bis zu einer Versicherungssumme von EUR 3.000.000,-- im Rahmen einer betrieblichen Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Versicherungsschutz besteht nicht für darüber hinausgehende Haftungen, wie z.B. aus einer Schad- und Klagsloshaltung.

Grundvoraussetzung für den Versicherungsschutz ist die Teilnahme an einer entsprechenden Veranstaltung der Caritas-Akademie sowie Bekanntgabe der Praktikumszeiten und Praktikumsstelle vor Beginn des Praktikums.

Haftung der Caritas-Akademie gegenüber den Teilnehmer*innen:
Die Caritas-Akademie übernimmt keine Haftung im Fall von Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von zur Veranstaltung mitgebrachten (Wert-)Gegenständen. Die Caritas-Akademie verpflichtet sich, bei der Erbringung von Leistungen mit großer Sorgfalt vorzugehen. Schadenersatzansprüche von Teilnehmer*innen gegen die Caritas-Akademie und/oder deren Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Caritas-Akademie haftet darüber hinaus nicht für mittelbare oder indirekte Schäden (zB nicht für entgangene Einsparungen, Verdienstentgang, Verluste aufgrund höherer Gewalt). Zudem beschränkt sich die Haftung der Caritas-Akademie auf den Betrag der Veranstaltungsgebühr.

Die Mitarbeiter*innen der Caritas-Akademie bereiten Veranstaltungen sorgfältig vor. Die Caritas-Akademie übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen und die Verwertung erworbener Kenntnisse. Überdies garantiert die Caritas-Akademie keinen bestimmten Erfolg einer Veranstaltung.

Datenschutz

Die Caritas-Akademie wird die Daten der Teilnehmer*innen mittels elektronischer Datenverarbeitung unter Beachtung der Grundsätze des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.

Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Der*die Teilnehmer*in stimmt der Verwendung seiner*ihrer Daten wie beispielsweise Familien- und Vorname, akademischer Grad, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses zur Erfüllung vertraglicher Pflichten sowie zu Werbezwecken durch die Caritas und Caritas-Akademie zu und erklärt sich damit einverstanden, von der Caritas und Caritas-Akademie Informationen per Post, Fax oder E-Mail zu erhalten. Der*die Teilnehmer*in kann sein*ihre Zustimmung jederzeit widerrufen.

Der*die Teilnehmer*in stimmt der Verwendung der von ihm*ihr im Zuge des Unterrichts von Lehrkörpern angefertigten Lichtbilder und/oder Videos vom Kursgeschehen (Unterrichtsszenen, Ausflüge etc.) zu Werbezwecken (z.B. in Kursbroschüren, auf der Facebook- und Internetseite von DIÖ) zu. Diese Zustimmung kann vor Kursbeginn ebenfalls widerrufen werden.

Hinsichtlich datenschutzrechtlicher Fragen können Sie sich jederzeit an unsere Datenschutzbeauftragen wenden:
Datenschutzbeauftrage:
David Prabitz, datenschutz@caritas-steiermark.at
Margit Altvater, datenschutz@caritas-steiermark.at

Urheberrecht
Das Urheberrecht aller ausgegebenen Unterlagen – sei es in Papier- oder Buchform oder als elektronisches Medium – liegt bei der*dem jeweiligen Autor*in.

Gericht
Gerichtsstand ist Graz. Es ist österreichisches Recht anwendbar.

Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen der vorliegenden AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollten die AGB Lücken aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.

Aus dem Umstand, dass die Caritas-Akademie einzelne oder alle die ihr zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden. Die Caritas-Akademie behält sich das Recht vor, im Einzelfall Kulanzentscheidungen zu fällen.